BAFA Förderung

Wir sind gelistete Berater und Coaches und davon profitieren Sie, denn Sie bekommen Zuschüsse auf unsere Beratungsleistungen.

Das BAFA Förderprogramm fasst die früheren Programme zusammen:

  • Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung
  • Gründercoaching Deutschland
  • Turn-Around-Beratung
  • Runder Tisch

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Programm läuft – gemäß Rahmenrichtlinie vom 28.12.2015 – bis zum 31.12.2020.

Zum 01.04.2019 sind Änderungen vom 25.03.2019 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 01.04.2019 B2) in Kraft getreten. Diese betreffen die Bezahlung der Beratungskosten (incl. USt) an den Berater in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweis. Die bisherige Regelung zur Zahlung des Eigenanteils entfällt. Vor der Änderung gestellte Anträge sind davon nicht betroffen!

Zielgruppen (KMU) sind:
  • Jungunternehmen – die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen – ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen – in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Beratungsschwerpunkte sind:
  • Allgemeine Beratungen – zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratungen – um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die geführt werden:
  • von Frauen
  • von Migrant/innen
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
… und/oder:
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen

Unternehmenssicherungsberatung

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Zeitlicher Rahmen und Ausschöpfung

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Beraterzulassung

Beraten dürfen selbständige Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (>50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin / der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Wir sind beim BAFA als Berater registriert. Unsere BAFA-ID lautet: 161305

Beratungszuschuss

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens:

Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt

Bemessungsgrundlage – 4.000 Euro

Fördersatz* und maximaler Zuschuss

  • 80 % – 3.200 Euro
  • 60 % – 2.400 Euro
  • 50 % – 2.000 Euro
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung

Bemessungsgrundlage – 3.000 Euro

Fördersatz* und maximaler Zuschuss

  • 80 % – 2.400 Euro
  • 60 % – 1.800 Euro
  • 50 % – 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten

Bemessungsgrundlage 3.000 Euro

Fördersatz* maximaler Zuschuss

  • 90 % – 2.700 Euro
Fördersatz:
  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60 % Region Lüneburg
  • 50 % sonstige Bundesländer / Regionen
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
  • Antragstellung

Diese erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen* prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.

Durchführung und Abrechnung

Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • ein ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
  • das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • ein Beratungsbericht des Beraters
  • die Rechnung des Beratungsunternehmens und der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des gesamten Honorars (incl. USt)
Leitstellen
  • DIHK-Service Gesellschaft Berlin
  • Zentralverbands des Deutschen Handwerks Berlin
  • Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes Köln
  • Fördergesellschaft des BDS-DGV für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe Bonn
  • BBG Bundesbetriebsberatungsstelle
  • Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes Berlin

Bevor Sie Ihren Antrag bei einer der Leitstellen einreichen und sich an einen regionalen Ansprechpartner wenden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Mehr zum Online-Antrag: fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Sie können die Richtlinie des BAFA und die Rahmenrichtlinie des BMWi hier herunterladen:

BAFA Förderung unternehmerischen Handelns

BMWi Rahmenrichtlinie zur Förderung

BMWi Änderungen zur Rahmenrichtlinie vom 1.Apr 2019