Wir sind gelistete Berater und Coaches und davon profitieren Sie, denn Sie bekommen Zuschüsse auf unsere Beratungsleistungen.
Das BAFA Förderprogramm fasst die früheren Programme zusammen:
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Programm läuft – gemäß Rahmenrichtlinie vom 28.12.2015 – bis zum 31.12.2020.
Zum 01.04.2019 sind Änderungen vom 25.03.2019 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 01.04.2019 B2) in Kraft getreten. Diese betreffen die Bezahlung der Beratungskosten (incl. USt) an den Berater in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweis. Die bisherige Regelung zur Zahlung des Eigenanteils entfällt. Vor der Änderung gestellte Anträge sind davon nicht betroffen!
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Beraten dürfen selbständige Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (>50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin / der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Wir sind beim BAFA als Berater registriert. Unsere BAFA-ID lautet: 161305
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens:
Bemessungsgrundlage – 4.000 Euro
Fördersatz* und maximaler Zuschuss
Bemessungsgrundlage – 3.000 Euro
Fördersatz* und maximaler Zuschuss
Bemessungsgrundlage 3.000 Euro
Fördersatz* maximaler Zuschuss
Diese erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen* prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
Bevor Sie Ihren Antrag bei einer der Leitstellen einreichen und sich an einen regionalen Ansprechpartner wenden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Mehr zum Online-Antrag: fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
Sie können die Richtlinie des BAFA und die Rahmenrichtlinie des BMWi hier herunterladen:
BAFA Förderung unternehmerischen Handelns